‚Erst schleichend und dann plötzlich‘: Die Straffung der Geldpolitik beginnt zu wirken
Mehrere Unfälle haben bereits für Unruhe an den Märkten gesorgt. Könnten noch weitere folgen? Wie bald könnte die US-Notenbank die Geldpolitik lockern? Ariel Bezalel und Harry Richards teilen ihre Einschätzungen.
Wie wir vermuteten, war das Drama rund um die LDI (Liability Driven Investment)-Fonds in Großbritannien im vergangenen Herbst nur ein erster derartiger Unfall. Ein weiterer folgte im März dieses Jahres, als die fragile Lage der US-Regionalbanken deutlich wurde und die Notrettung der (bereits angeschlagenen) Credit Suisse keinen Zweifel mehr daran ließ, unter welchem Stress das Finanzsystem steht.
Zu bedenken sind auch mögliche Defizite in den Aufsichtsstrukturen und Lücken in den Regulierungssystemen. Die globale Finanzkrise war im Grunde genommen eine „Kreditkrise“. Daher konzentrierten sich die Regulierungsmaßnahmen auch hauptsächlich auf Instrumente, mit denen eine Wiederholung einer derartigen Krise verhindert werden sollte. Dabei wurde das Zinsrisiko (zumindest in den USA) weitgehend ignoriert. Und wie die jüngsten Ereignisse zeigen, kann einige Zeit vergehen, bis Anpassungen der Geldpolitik Wirkung zeigen. Dann aber können die Auswirkungen erheblich sein – ähnlich wie bei Hemingways Beschreibung davon, wie Menschen bankrottgehen („Auf zwei Weisen: erst schleichend und dann plötzlich“).
Bis auf Weiteres dürften die jüngsten Ereignisse unserer Erwartung nach aber am ehesten zu noch restriktiveren Kreditvergabestandards führen. In Europa und vor allem in den USA, wo es zu massiven Abzügen von Kundeneinlagen aus Regionalbanken gekommen ist, haben sich die Kreditkonditionen in den letzten Monaten bereits deutlich verschärft. Neben der höheren Verzinsung alternativer Geldmarktanlagen ist dies vor allem auf die (bislang) fehlende umfassende Garantie von Einlagen über 250.000 USD zurückzuführen. Weitere Unsicherheiten in Bezug auf die Bankeinlagen könnten zu einer noch geringeren Kreditvergabebereitschaft der regionalen Banken führen.
Die regionalen/kleinen Banken (die Fed definiert eine „kleine“ Bank als eine Bank, die gemessen an der Bilanzsumme nicht zu den Top 25 der US-Banken zählt) sind natürlich strukturell weniger bedeutend. Zusammen haben sie aber einen großen Anteil am Kreditvolumen in den USA. Das gilt insbesondere für die Kreditvergabe an kleinere Unternehmen, einen wesentlichen Wachstumstreiber der Wirtschaft. Gewerbeimmobilien sind ein Schwerpunktbereich für diese Kreditgeber. Das Volumen an ausstehenden gewerblichen Immobilienkrediten von kleinen Banken ist etwa zweieinhalb Mal so hoch wie das der Großbanken. Dabei sind die Leerstände im US-Büroimmobiliensektor aktuell so hoch wie nie zuvor.
Bei schwächeren Wachstums- und Inflationsraten in den USA hätte die Fed weniger Anlass für eine weitere Straffung ihrer Geldpolitik. Daher glauben wir, dass die US-Währungshüter bald eine Zinspause einlegen könnten.
Mit Blick auf unsere uneingeschränkte Anleihenstrategie betrachten wir Staatsanleihen angesichts des Spielraums für deutlich niedrigere Renditen auf Sicht der nächsten zwölf bis 18 Monate einmal mehr als effektive Absicherung gegen die Volatilität der Kreditmärkte. Trotz der jüngsten Höherbewertung in einigen Bereichen finden wir in den Industrieländern (vor allem in den USA, Australien und Neuseeland) sowie in einigen Schwellenmärkten (Südkorea und Brasilien) immer noch attraktive Anlagemöglichkeiten entlang der Zinskurve.
Wir halten weiter eine Kreditmarktallokation mit einem gewissen Schwerpunkt auf Titeln mit einer niedrigeren Duration, defensiven Sektoren und besicherten Papieren. Seit einigen Wochen spricht jetzt aber unserer Ansicht nach einiges für eine schrittweise Rückführung unseres Kreditengagements. Weitere Hinweise auf ein schwächeres makroökonomisches Umfeld könnten uns zu einer konservativeren Positionierung in Unternehmensanleihen veranlassen.
Jupiter Dynamic Bond Fund
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*In Hongkong bezieht sich der Begriff „professionelle Anleger“ auf die Definition der Securities and Futures Ordinance (Kap. 571 der Gesetze von Hongkong) und in Singapur auf „institutionelle Anleger“ gemäß der Definition in Abschnitt 304 des Securities and Futures Act, Kapitel 289 von Singapur. 398